Verkehrswert
Er entspricht für die an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelten Anlagen (Aktien / Obligationen) dem Kurswert. Als dieser gilt grundsätzlich der zuletzt bezahlte Kurs. Hauptmärkte haben Vorrang. Anlagen, die nicht an Börsen gehandelt werden, sind zu schätzen (Vorsichtsprinzip).
Begriffs-Nr.: 830
Englisch: Market value (561)
Quelle: SFO D15 2010 m. e. E., 24.04.2010