Vertragsform
Als Vertragsform bezeichnet man die Erscheinungsform (Mittel) einer zweiseitigen Erklärung, dies im Gegensatz zu dem Inhalt der Erklärung (Vertragsinhalt) selbst.
Begriffs-Nr.: 849
Englisch: Form of contract (383)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020