Willkür

Die Willkür ist Beugung des Rechts aus bloss vorgeschobenen Gründen durch kantonale Instanzen; ist objektive Unhaltbarkeit einer Einzelfallentscheidung (Verfügung), indem sie soweit vom geltenden Rechtssatz abweicht, dass sie als Verletzung der Rechtsgleichheit erscheint.

Begriffs-Nr.: 871

Englisch: Arbitrariness (86)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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