Willkür
Die Willkür ist Beugung des Rechts aus bloss vorgeschobenen Gründen durch kantonale Instanzen; ist objektive Unhaltbarkeit einer Einzelfallentscheidung (Verfügung), indem sie soweit vom geltenden Rechtssatz abweicht, dass sie als Verletzung der Rechtsgleichheit erscheint.
Begriffs-Nr.: 871
Englisch: Arbitrariness (86)
Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020