Zurechnungsfähigkeit

Die Zurechnungsfähigkeit ist Voraussetzung des strafrechtlichen Verschuldens und bedeutet die Fähigkeit, dieser Erkenntnis gemäss zu handeln. Es handelt sich somit um die allgemeine Fähigkeit zu sozialem Verhalten, d. h. zu einer Zwecksetzung, die den Erfordernissen des staatlichen Zusammenlebens der Menschen entspricht.

Begriffs-Nr.: 879

Englisch: Accountability (15)

Quelle: LK-Lötscher, 11.05.2020

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